Stefan Herborg

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Adoptivkind

Wir haben keine Kinder, beabsichtigen jedoch die Adoption unseres Pflegekindes. Wir möchten unser Pflegekind insbesondere bei unfallbedingtem gleichzeitigem Versterben versorgt wissen. Was sollen wir tun?

Lösungselemente:

  • Erfassung / Klärung persönlicher Bedürfnisse, Klärung gesetzlicher Erbfolge in verschiedensten Konstellationen mit Identifikation nicht gewünschter Erben; 

  • Klärung grundsätzlicher testamentarische Alternativen angesichts vorhandener Vermögensstruktur; 

  • Klärung Notwendigkeit begleitender Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Sinnhaftigkeit Testamentsvollstreckung aufgrund der Minderjährigkeit; 

  • Klärung Fachterminologie wie Wechselbezüglichkeit, Berliner Testament und Ersatzerbenbestimmung. 

  • Empfehlung eines Anwalts / Notar für Detailumsetzung.

Ergebnis: Klarheit hinsichtlich der wichtigsten Schritte, der (behördlichen) Massnahmen und Anträge, sowie Entwicklung einer präferierten testamentarischen Struktur zur Umsetzung mit einem Notar.

Zeiteinsatz Erbcoach: 4,5 Stunden